Beschreibung
"Der Oberberghauptmann ist der Chef aller Berg- und Hüttenwerke im Königreich Sachsen. Der Vorsitzende im Oberbergamt, unter welchem das Oberhüttenamt, sämtliche Bergämter, Bergwerksbehörden und Administrationen stehen. Wichtige Unternehmungen und Geschäfte, sowohl beim Gruben- als auch Hüttenbetrieb, unterliegen daher seiner Genehmigung."
Quelle: Firma Werner